Am 22. März 2012 hab ich hier meinen allerersten Blog geschrieben. Über ein mehr oder weniger kompliziertes Gesetz – ob es für uns relevant ist, konnte bis dato noch nicht ganz geklärt werden. Trotz der trockenen Materie war es irgendwie spannend, das Thema zu behandeln und auch Feedback zu erhalten. Deshalb möchte ich mich heute einer ähnlichen Thematik annehmen – dem ANTI-KORRUPTIONSGESETZ!
Ui, klingt wild! Doch was hat das mit uns braven und gesetzestreuen Kulturveranstaltern zu tun? Das trifft doch nur KGH und den Meischi, oder? Nein, sollte es in der aktuellen Form beschlossen werden, triffts auch uns…
Sponsoring und Korruptionsstrafrecht
Anfang Oktober durfte ich einem wirklich interessanten Vortrag von o.Univ.Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter lauschen. Er ist Vorstand des Instituts für Europäisches und Österreichisches Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien und sprach bei einer Tagung für Kultursponsoring über Gesetzesänderungen, die gerade für uns Kulturveranstalter nicht unwichtig erscheinen.
Zum Thema Sponsoring und Korruptionsstrafrecht steht im § 307 ff StGB (öffentlicher Bereich):
(1) Wer einem Amtsträger oder Schiedsrichter für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer einem Sachverständigen (§ 304 Abs. 1) für die Erstattung eines unrichtigen Befundes oder Gutachtens einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt.
Ich möchte jetzt auch niemanden mit faden Gesetzestexten langweilen – nur in der Praxis heißt das folgendes: der THEATER SOMMER KLAGENFURT feiert am 20. Juni 2013 die Premiere seines neuen Stücks. Dazu werden natürlich Freunde und Familie, Sponsoren, Unterstützer, Medien und auch öffentliche Amtsträger eingeladen. Diese Amtsträger (zB. Politiker) dürften aus so einer Einladung jodoch keinen Vorteil ziehen. Tun sie aber, da sie ja von uns eingeladen werden und sich unentgeltlich eine Theatervorstellung ansehen. Nach dem Anti-Korruptionsgesetz (neuer Entwurf) ist dies strafbar – sowohl für den Einlader als auch für den Eingeladenen.
Der Workaround
Jetzt gibt es offiziell zwei Wege, dieses schwerwiegende Verbrechen nicht zu begehen:
Erstens: man läd zwar sämtliche Besucher zur Premiere ein, bittet aber alle geladenen Vertreter der Politik zur Kasse; (Ausnahme: Politiker, die direkt mit der Veranstaltung zu tun haben, etwa aus dem zuständigen Kulturreferat).
Zweitens: man läd auch sämtlichte Politiker ein, muss ihnen aber klar machen, dass sie einen Betrag im Gegenwert einer Eintrittskarte einer karitativen Organisation zu spenden haben und den Beleg am Eintritt vorweisen müssen.
Beide Lösungen sind irgendwie nicht wirklich charmant. Gerade bei uns in Kärnten bewegt man sich politisch auf sehr dünnem Eis, das ist hinlänglich bekannt. Umso wichtiger ist es, eine ausgewogene Palette an politischem Coleur bei der Premiere vertreten zu haben. Das könnte aus genannten Gründen zukünftig sehr schwierig werden. Die Folgen sind weniger mediale Aufmerksamkeit und es könnte uns in Zukunft im allerschlimmsten Fall die Subventionen kosten.
Vergraulte Sponsoren
Im Jahre 2008 hatte Österreich eines der härtesten Anti-Korruptionsgesetze der EU. Damals wurde die sogenannte „politische Landschaftspflege“ generell unter Strafe gestellt – niemand durfte etwas annehmen. Schnell wurde unter den Kulturveranstaltern Kritik laut – der sogenannte „Anfütterungsparagraph“ müsse sofort ersatzlos gestrichen werden, weil durch die Kriminalisierung die für den Kulturbereich extrem wichtigen Sponsoren verschreckt werden könnten. Derzeit liegt die Grenze für die Annahme von Geschenken (etwa Eintrittskarten) bei 100 Euro. Das könnte sich jetzt ganz schnell wieder ändern. Die neuen Gesetzesentwüfe für das Anti-Korruptionsgesetz liegen auf dem Schreibtisch von Ministerin Karl – wie bereits oben beschrieben darf man dann beschenken – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Balanceakt.
Es ist also nicht ganz einfach, Kultur zu machen. Wir warten mit Spannung auf den neuen Entwurf. Wie dann die Konsequenzen im Detail aussehen ist noch nicht klar. Klar ist allerdings, dass wir uns unsere kommende Premiere dadurch nicht vermiesen lassen und den THEATER SOMMER KLAGENFURT 2013 unter allen Umständen fulminant eröffnen werden!!!
Alles Liebe,
Robert Saringer