Archiv der Kategorie: Gesetz

Die Kunst und die Korruption – lauter Verbrecher im Kulturbereich

Am 22. März 2012 hab ich hier meinen allerersten Blog geschrieben. Über ein mehr oder weniger kompliziertes Gesetz – ob es für uns relevant ist, konnte bis dato noch nicht ganz geklärt werden. Trotz der trockenen Materie war es irgendwie spannend, das Thema zu behandeln und auch Feedback zu erhalten. Deshalb möchte ich mich heute einer ähnlichen Thematik annehmen – dem ANTI-KORRUPTIONSGESETZ!

Ui, klingt wild! Doch was hat das mit uns braven und gesetzestreuen Kulturveranstaltern zu tun? Das trifft doch nur KGH und den Meischi, oder? Nein, sollte es in der aktuellen Form beschlossen werden, triffts auch uns…

Sponsoring und Korruptionsstrafrecht

Anfang Oktober durfte ich einem wirklich interessanten Vortrag von o.Univ.Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter lauschen. Er ist Vorstand des Instituts für Europäisches und Österreichisches Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien und sprach bei einer Tagung für Kultursponsoring über Gesetzesänderungen, die gerade für uns Kulturveranstalter nicht unwichtig erscheinen.

Zum Thema Sponsoring und Korruptionsstrafrecht steht im § 307 ff StGB (öffentlicher Bereich):

(1) Wer einem Amtsträger oder Schiedsrichter für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer einem Sachverständigen (§ 304 Abs. 1) für die Erstattung eines unrichtigen Befundes oder Gutachtens einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt.

Ich möchte jetzt auch niemanden mit faden Gesetzestexten langweilen – nur in der Praxis heißt das folgendes: der THEATER SOMMER KLAGENFURT feiert am 20. Juni 2013 die Premiere seines neuen Stücks. Dazu werden natürlich Freunde und Familie, Sponsoren, Unterstützer, Medien und auch öffentliche Amtsträger eingeladen. Diese Amtsträger (zB. Politiker) dürften aus so einer Einladung jodoch keinen Vorteil ziehen. Tun sie aber, da sie ja von uns eingeladen werden und sich unentgeltlich eine Theatervorstellung ansehen. Nach dem Anti-Korruptionsgesetz (neuer Entwurf) ist dies strafbar – sowohl für den Einlader als auch für den Eingeladenen.

Der Workaround

Jetzt gibt es offiziell zwei Wege, dieses schwerwiegende Verbrechen nicht zu begehen:

Erstens: man läd zwar sämtliche Besucher zur Premiere ein, bittet aber alle geladenen Vertreter der Politik zur Kasse; (Ausnahme: Politiker, die direkt mit der Veranstaltung zu tun haben, etwa aus dem zuständigen Kulturreferat).

Zweitens: man läd auch sämtlichte Politiker ein, muss ihnen aber klar machen, dass sie einen Betrag im Gegenwert einer Eintrittskarte einer karitativen Organisation zu spenden haben und den Beleg am Eintritt vorweisen müssen.

Beide Lösungen sind irgendwie nicht wirklich charmant. Gerade bei uns in Kärnten bewegt man sich politisch auf sehr dünnem Eis, das ist hinlänglich bekannt. Umso wichtiger ist es, eine ausgewogene Palette an politischem Coleur bei der Premiere vertreten zu haben. Das könnte aus genannten Gründen zukünftig sehr schwierig werden. Die Folgen sind weniger mediale Aufmerksamkeit und es könnte uns in Zukunft im allerschlimmsten Fall die Subventionen kosten.

Vergraulte Sponsoren

Im Jahre 2008 hatte Österreich eines der härtesten Anti-Korruptionsgesetze der EU. Damals wurde die sogenannte „politische Landschaftspflege“ generell unter Strafe gestellt – niemand durfte etwas annehmen. Schnell wurde unter den Kulturveranstaltern Kritik laut – der sogenannte „Anfütterungsparagraph“ müsse sofort ersatzlos gestrichen werden, weil durch die Kriminalisierung die für den Kulturbereich extrem wichtigen Sponsoren verschreckt werden könnten.  Derzeit liegt die Grenze für die Annahme von Geschenken (etwa Eintrittskarten) bei 100 Euro. Das könnte sich jetzt ganz schnell wieder ändern. Die neuen Gesetzesentwüfe für das Anti-Korruptionsgesetz liegen auf dem Schreibtisch von Ministerin Karl – wie bereits oben beschrieben darf man dann beschenken – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Balanceakt.

Es ist also nicht ganz einfach, Kultur zu machen. Wir warten mit Spannung auf den neuen Entwurf. Wie dann die Konsequenzen im Detail aussehen ist noch nicht klar. Klar ist allerdings, dass wir uns unsere kommende Premiere dadurch nicht vermiesen lassen und den THEATER SOMMER KLAGENFURT 2013 unter allen Umständen fulminant eröffnen werden!!!

Alles Liebe,

Robert Saringer

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Das Puff, die Bergwacht und das Weiße Rössl am Wörthersee

Liebe Freunde (und vor allem), liebe (Kultur)Veranstalter!

Wer von uns in der Veranstaltungsbranche kennt nicht das Problem, das mühsamst geplante und produzierte Event der großen Masse auch kundzutun? Facebook-Events hin, Twitter-Getzwitscher da – der Großteil (zumindest unserer) Besucher kommt, weil wir ihnen auf der Straße begegnen, sie teilweise förmlich anspringen. Nämlich in Form von Plakaten. Das gemeine Print-Plakat ist und bleibt für uns immer noch die wichtigste Form der Kundgebung. Plakate sind mittlerweile recht erschwinglich geworden, Plakatflächen jedoch nicht*.

Trotz der Unterstützung der Stadt Klagenfurt ist die sogenannte „Wildaffichierung“ ein Thema für uns. Einerseits aus Kosten- und Verbreitungsgründen, andererseits weil wir natürlich trotz unseres seriösen Kulturauftrages immer noch ein bissl die rebellischen Rock’n’Roller geblieben sind. Oh, wie sind wir wild!

Auf unserer extrem wilden Affichierungstour haben wir in Maria Wörth eine hübsche Werbung auf der Wand einer aufgelassenen Imbissbude entdeckt. Und wir dachten uns „das verflixte Zehnte Jahr passt doch wunderbar zu dem feschen Mädel auf dem anderen Plakat!“ – so haben wir unser „Weißes Rössl“ einfach dazugeschummelt.

Plakat Theater Sommer Klagenfurt La Cocotte

Die Damen und Herren von der Kärntner Bergwacht sahen das jedenfalls anders und offensichtlich nicht so gern. Deshalb hat uns einige Zeit später ein hübsches Brieflein erreicht, welches ich euch auch keinesfalls vorenthalten möchte:

Die Kärntner Bergwacht schaut also ganz genau! Zum Glück sehen sie diesmal von einer Anzeige ab – vielen Dank, liebe Bergwacht!!! Wir können nur im Moment eurer Aufforderung, das Plakat zu entfernen nicht nachkommen, da wir zur Zeit in unserem Produktionsbüro in Wien neue Schandtaten für den THEATER SOMMER KLAGENFURT 2013 aushecken – schließlich dürfen wir ja nicht mehr Wildaffichieren. Und irgendwie müssen wir ja unser unbändiges Rebellentum ausleben!

Ich denke, wir müssen uns auch demnächst auf eine Dienstreise ins „La Cocotte“ begeben um nachzuforschen, ob sie wohl auch einen Brief (oder gar einen Hausbesuch) der Kärntner Bergwacht bekommen haben. Also, OBACHT, liebe Kollegen!

Herzlichst,

Robert Saringer

* Wir möchten uns an dieser Stelle recht herzlich bei der Stadt Klagenfurt und der PSG bedanken, die uns Jahr für Jahr ihre kostbaren Plakatflächen zur Verfügung stellen!!!

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Das MEDIENKOOPERATIONS- UND -FÖRDERUNGS- TRANSPARENZGESETZ (MedKF-TG) – Was juckt‘s uns Kulturveranstalter?!?

So, nachdem Kollege Prainsack sich (mit großem Erfolg und vielen Lesern) an seinen ersten Blog gewagt und über Freud und Leid des Kulturveranstalters geschrieben hat, möchte auch ich in die große, weite Bloggosphäre dringen. Und zwar mit einem – äh, recht komplexen Thema, wie schon der Titel vermuten lässt:

dem Medienkooperations- und -förderungs- Transparenzgesetz. Untertitel: „Was juckt‘s uns Kulturveranstalter?!?“

Grundsätzlich muss ich ja sagen, es gibt für mich aufregendere Dinge, als mich durch wirre Gesetzestexte zu ackern. Beim zweiten Satz (oder Paragraphen) hab ich ob der hochgradigen Verschachtelung meist schon vergessen, worum es im vorigen gegangen ist und auch die Satzkonstrukte sind oft alles andere als sexy. Beim letzten Kultursommer Jour Fixe in Klagenfurt wurde ein neues Gesetz diskutiert, weshalb ich mich tapfer durch erwähnten Paragraphenwald gekämpft habe, um eine Antwort zu finden…

Ich kann gleich zu Beginn die oben gestellte Frage, ob diese Novelle uns Kulturveranstalter betrifft, mit einem ganz klaren „JEIN“ beantworten. Ein NEIN deshalb, da Vereine (und die meisten Kulturinitiativen treten wie auch wir rechtlich als Verein auf) von diesem Gesetz per se nicht betroffen sind. Das JA steht dafür, dass einzelne Gruppen und Veranstalter oft von Körperschaften unterstützt werden, die sich sehr wohl um ein paar neue Paragraphen kümmern müssen*.

Zweiteres trifft in unserem Fall auf den „Kärntner Kultursommer“ zu. Einerseits Subventionsgeber für uns und einer Reihe anderer toller Kulturinitiativen im südlichsten Bundesland, andererseits eine Art Dachmarke, die als Organisation öffentlich auftritt, um die unterstützten Projekte gebührend zu bewerben.

Nun zur Novelle.

„Dieses Bundesgesetzt dient der Förderung der Transparenz bei Medienkooperationen sowie bei der Erteilung von Werbeaufträgen und der Vergabe von Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Druckwerks […]“ heisst es sogleich zur Einführung. Grundsätzlich sehr zu begrüßen, denkt man doch an so manche Anzeigen in so manchen Tageszeitungen bei denen man meinen möchte, sie allein finanzieren das Medium.

Weiter im Gesetzestext.

„§ 3a. (1) Audiovisuelle Kommunikation und entgeltliche Veröffentlichungen von in Art. 126b Abs. 1 und 3, Art. 126c, Art. 127 Abs. 1 und 4 und Art. 127a Abs. 1 und 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, angeführten Rechtsträgern haben ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen, das in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich des jeweiligen Rechtsträgers steht. Darunter fallen insbesondere Informationen zur Rechtslage sowie Handlungs- oder Verhaltensempfehlungen und Sachinformationen. Audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig.“

Aha. Veröffentlichte Informationen im Zuge einer Medienkooperation müssen also dem „Informationsbedürfnis der Allgemeinheit“ und dürfen nicht zur „Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ – da wird wieder einmal Klartext gesprochen. Bei politischen Inseraten mag dies eindeutiger sein: Faymann darf nicht nur zum Spass aus der „Krone“ grinsen, sondern muss uns zusätzlich sagen, dass etwa Wahlen bevorstehen und wir doch hingehen mögen. Was aber heißt das jetzt für Kulturinitiativen?!?

Medienkooperationen sind aufgrund des meist eher geringen Budgets ein unverzichtbares Mittel um Informationen unters Volk zu bringen. Im Fall vom THEATER SOMMER KLAGENFURT sprechen wir von einer exklusiven Kooperation mit der „Kleinen Zeitung“, deren eigentlicher Wert unser gesamtes Produktionsbudget übersteigt und somit für unsniemals finanzierbar wäre. Durch unsere Kooperation erfährt ein Großteil der Kärntner Bevölkerung wichtige Facts über uns: Es gibt uns!!! Und es gibt Karten!!!

Die Medienkooperation hat im letzten Sommer zum ersten Mal stattgefunden und uns nachweislich einige hundert Besucher mehr beschert. Das bringt uns wiederum größere finanzielle Unabhängigkeit und erhöht den Eigendeckungsgrad unserer Produktionen. Somit können wir freier agieren, unseren Spielraum ausweiten und uns auf das konzentrieren, was eigentlich unsere Aufgabe ist: unseren Besuchern zu fairen Preisen außergewöhnliche Unterhaltung bieten!

Doch zurück zum Gesetz.

Anfang des Jahres übermittelte der Rechnungshof eine Liste aller Rechtsträger, die seiner Kontrolle unterliegen, an die KommAustria. Diese Liste wird halbjährlich aktualisiert und umfasst ca. 2,3 Mio. Datensätze. Ab 1. Juli müssen diese Rechtsträger ihre entgeltlichen Veröffentlichungen quartalsweise melden, sofern sie € 5.000 proQuartal und Medium übersteigen. Am 15. Oktober endet die Frist für die Monate Juli, August und September (plus vier Wochen Nachfrist). Wer aber nicht rechtzeitig meldet, der zahlt – im Erstfall bis zu € 20.000, dann bis zu € 60.000. Dann wird vom Rechnungshof geprüft und das Spiel beginnt von Neuem.

Was das jetzt wirklich und konkret für Kulturveranstalter bedeutet, wird sich wohl erst nach Inkraftteten der Novelle am 1. Juli 2012 zeigen. Wir (und vermutlich auch der „Kärntner Kultursommer“ und eine Vielzahl ähnlicher Initiativen) können jedoch auf eine Medienkooperation keinesfalls verzichten da sie für uns erstens wie bereits erwähnt extrem wichtig ist, zweitens sehr gut funktioniert und drittens für beide Seiten Vorteile bringt!

Ob die Novelle Transparenz in die Werbevergabe bringen wird, ist ebenfalls fraglich. Es mag zwar im Gesetzestext Sinn machen und juristisch von Bedeutung sein, doch für mich beisst sich die Katze wieder mal in den Schwanz. Denn wie heißt es im letzten Paragraphen? „§ 8. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut.“  Na dann…

Freundschaft!

Robert Saringer

Robert Saringer

PS: Alle Angaben ohne Gewähr, die Meinungen sind natürlich meine ureigensten.

* Der Meldepflicht unterliegen jene Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterworfen sind (neben Ministerien, Ländern und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern auch Stiftungen, Fonds, Anstalten und öffentliche Körperschaften bzw. Unternehmen, an denen erstere in qualifizierter Weise beteiligt sind; ebenso meldungspflichtig sind die Träger der Sozialversicherung und die gesetzlichen beruflichen Interessensvertretungen sowie die sonstigen durch Gesetz der Rechnungshofkontrolle unterworfenen Rechtsträger. (Quelle: WKO)

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